Ablauf

So funktioniert’s: In 3 Schritten zur Geschäftsadresse

Von der ersten Anfrage bis zum beschrifteten Postfach – was in welcher Reihenfolge passiert und welche Unterlagen wir von Ihnen brauchen.

Eine Hand hält eine leere, salbeigrüne Visitenkarte vor einem rostbraunen Hintergrund.

Der Weg im Überblick

  1. Schritt 1Anfragen und Angebot erhalten

    Sagen Sie uns kurz, was Sie brauchen; Name und E-⁠Mail-Adresse genügen. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden; Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches Angebot.

    Sie möchten den Standort vorher ansehen? Schreiben Sie es einfach in Ihre Nachricht.

  2. Schritt 2Identifizieren und unterschreiben

    Unsere Datenschutzhinweise für Mieter erhalten Sie schon vor der Identitätsprüfung. Vor Vertragsschluss identifizieren wir jeden Vertragspartner: Sie füllen einen kurzen Identifizierungsbogen aus und legen Ihren Ausweis einmal im Original vor; wir fertigen davon eine Kopie an (bei Einzelunternehmen mit Ihrer Zustimmung), eine Abschrift des Bogens erhalten Sie. Dann schließen Sie den Vertrag – digital oder vor Ort – und erteilen uns eine gesonderte Postvollmacht. Als Gesellschaft in Gründung („i. G.“) geht das schon vor der Eintragung.

  3. Schritt 3Adresse nutzen

    Nutzbar ist die Adresse ab Vertragsbeginn. Mit dem Vertrag erhalten Sie Ihren Mietvertrag und eine Anschriftsbestätigung für Notar, Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt und Bank – dazu Ihre Postvollmacht, eine Abschrift Ihres Identifizierungsbogens und die Hausordnung sowie, wenn Sie den Scan-Service nutzen, die Datenschutzvereinbarung dazu. Ihr Postfach wird mit Ihrem Firmennamen beschriftet, und Sie erhalten Ihren Zugang. So funktioniert Ihre Post.

Welche Unterlagen wir brauchen

Welche Nachweise wir vor Vertragsschluss benötigen, hängt von Ihrer Rechtsform ab.

  • GmbH, UG oder Holding – bereits eingetragen

    • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Personen (einmal im Original vorzulegen)
    • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (im Identifizierungsbogen)
    • Aktueller Handelsregisterauszug
    • Gesellschafterliste
    • Nachweis der Eintragung im Transparenzregister oder Auszug daraus
    • Kurze Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit

    Grundlage: Gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • GmbH, UG oder Holding – in Gründung

    • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Personen (einmal im Original vorzulegen)
    • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (im Identifizierungsbogen)
    • Notarielle Urkunde bzw. Entwurf des Gesellschaftsvertrags oder des Musterprotokolls
    • Nachweis der Eintragung im Transparenzregister – nach der Eintragung ins Handelsregister unverzüglich nachzureichen; wird die bereits tätige Gesellschaft nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Notartermin zum Handelsregister angemeldet, schon vorher
    • Kurze Beschreibung Ihrer geplanten Geschäftstätigkeit

    Grundlage: Gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • Eingetragene GbR (eGbR)

    • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Gesellschafter (einmal im Original vorzulegen)
    • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (im Identifizierungsbogen)
    • Auszug aus dem Gesellschaftsregister
    • Nachweis der Eintragung im Transparenzregister oder Auszug daraus
    • Kurze Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit

    Grundlage: Gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

    • Personalausweis oder Reisepass der handelnden Gesellschafter (einmal im Original vorzulegen)
    • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (im Identifizierungsbogen)
    • Aktueller Handelsregister- bzw. Partnerschaftsregisterauszug – bei einer GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH
    • Nachweis der Eintragung im Transparenzregister oder Auszug daraus
    • Kurze Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit

    Grundlage: Gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • GbR (nicht eingetragen)

    • Personalausweis oder Reisepass aller Gesellschafter (einmal im Original vorzulegen)
    • Gesellschaftsvertrag, falls schriftlich geschlossen
    • Angaben zu den Gesellschaftern und ihren Anteilen (im Identifizierungsbogen)
    • Kurze Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit

    Grundlage: Gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

  • Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeit als Einzelperson

    • Personalausweis oder Reisepass (einmal im Original vorzulegen)
    • Falls vorhanden: Gewerbeanmeldung oder ein anderer Nachweis Ihrer Tätigkeit

    Grundlage: Sorgfalt und Vertrag – keine Pflicht nach dem GwG

Was in Ihrem Fall genau nötig ist, sagen wir Ihnen nach Ihrer Anfrage; für jede Gesellschaft – etwa Holding und operative GmbH – gelten die Unterlagen ihrer eigenen Rechtsform.

Wichtig: Ausweis bitte im Original vorlegen

Ihren Ausweis legen Sie vor Vertragsschluss einmal im Original bei uns vor. Bitte senden Sie Ausweisdokumente nie per E-⁠Mail, WhatsApp oder über das Anfrageformular.

Warum wir Sie identifizieren

Als Anbieter von Geschäftsadressen für Gesellschaften sind wir Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG) und identifizieren vor Vertragsschluss unsere Vertragspartner, die für sie auftretenden Personen und die wirtschaftlich Berechtigten. Einzelunternehmen identifizieren wir mit demselben Bogen – aus Sorgfalt, nicht nach dem Geldwäschegesetz. Mehr unter Geldwäscheprävention.

Bereit für den ersten Schritt?

Name und E-⁠Mail-Adresse genügen – alles Weitere klären wir persönlich.