Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden – mit klaren Antworten, auch wenn sie einmal „Nein“ lauten.

  • 15 Fragen in 5 Themen

Vertrag & Kosten

Was kostet eine Geschäftsadresse?

Das hängt davon ab, was Sie brauchen – nur die Adresse, einen Arbeitsplatz oder mehr. Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, und Sie erhalten ein individuelles, unverbindliches Angebot. Wir setzen auf einen gleichbleibenden, planbaren Beitrag – ohne Preisanpassungsklausel und ohne nutzungsabhängige Zusatzkosten für die enthaltenen Leistungen; die Besprechungsbereiche sind darin enthalten. Im Angebot stehen alle Kosten vollständig. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen in Ihrem Angebot und im Vertrag.

Warum muss ich mich ausweisen?

Vor Vertragsschluss identifizieren wir jeden Vertragspartner – Gesellschaften ebenso wie Einzelunternehmen. Sie füllen dazu einen kurzen Identifizierungsbogen aus und legen Ihren Ausweis einmal im Original vor; wir fertigen davon eine Kopie für unsere Unterlagen an (bei Einzelunternehmen mit Ihrer Zustimmung). Eine Abschrift des Bogens erhalten Sie für Ihre Unterlagen. Bei Gesellschaften ist das gesetzliche Pflicht nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG; Einzelheiten unter Geldwäscheprävention). Einzelunternehmen identifizieren wir aus Sorgfalt. Welche Unterlagen wir für Ihre Rechtsform brauchen, sagen wir Ihnen mit dem Angebot (mehr unter „Ablauf“).

Bitte senden Sie Ausweisdokumente nie per E-⁠Mail, WhatsApp oder über das Anfrageformular.

Adresse & Behörden

Kann ich die Adresse als Sitz meiner GmbH oder UG im Handelsregister eintragen lassen?

Ja. Bestimmt Ihr Gesellschaftsvertrag Schönefeld als Sitz, kann unsere Anschrift als Anschrift am Sitz und als inländische Geschäftsanschrift Ihrer Gesellschaft genutzt werden, z. B. im Handelsregister, im Impressum Ihrer Website und auf Geschäftspapieren. Voraussetzung sind ein Mietvertrag, eine Postvollmacht und die Beschriftung Ihres Postfachs.

Wo Ihr Unternehmen steuerlich und gewerberechtlich geführt wird (Betriebsstätte, Ort der Geschäftsleitung), hängt von Ihrer tatsächlichen Tätigkeit ab. Mehr dazu unter „Compliance & Nutzungsmodelle“.

Kann ich die Adresse auch als Einzelunternehmen oder Freiberufler nutzen?

Ja, als Geschäftsanschrift für Rechnungen und Geschäftspapiere. Einzelunternehmen ohne Eintragung als e. K. haben keinen Handelsregistereintrag. Wo Sie Ihr Gewerbe anmelden und welches Finanzamt zuständig ist, richtet sich nach dem Ort, an dem Sie tatsächlich tätig sind. Bitte klären Sie das mit dem Gewerbeamt bzw. Ihrer Steuerberatung.

Brauche ich einen Arbeitsplatz, um die Geschäftsadresse zu nutzen?

Nein. Die Geschäftsadresse gibt es auch allein, ganz ohne Arbeitsplatz – oft auch „virtuelles Büro“ genannt, bei uns mit persönlichem, abschließbarem Postfach vor Ort. Das passt besonders für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die Geschäfts- und Privatanschrift trennen möchten, etwa für Rechnungen und Geschäftspapiere.

Einen flexiblen oder festen Arbeitsplatz können Sie jederzeit dazu anfragen – Arbeitsplätze vergeben wir in Verbindung mit der Geschäftsadresse. Wo Sie tatsächlich arbeiten, bestimmt die steuer- und gewerberechtliche Einordnung – mehr dazu in unserer Compliance-Erklärung.

Bleibt meine Privatadresse privat?

Ihre Privatanschrift muss nicht als Geschäftsanschrift im Handelsregister oder auf Geschäftspapieren erscheinen – bei GmbH, UG und Holding auch nicht im Impressum Ihrer Website. Wohnort und Geburtsdatum von Geschäftsführern und Gesellschaftern bleiben im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste weiterhin sichtbar.

Kann ich den Vertrag schon abschließen, bevor meine Gesellschaft eingetragen ist?

Ja – als Gesellschaft in Gründung („i. G.“); wie das vor dem Notartermin geht, klären wir mit Ihnen im Angebot. So haben Sie die Adresse rechtzeitig zum Notartermin und können sie für die Anmeldung nutzen, sobald Ihre Identität geprüft und der Vertrag geschlossen ist. Welche Unterlagen Sie vor und nach der Eintragung einreichen, nennen wir Ihnen mit dem Angebot.

Welche Unterlagen bekomme ich für Notar, Handelsregister, Gewerbeamt und Bank?

Mit dem Vertrag erhalten Sie Ihren Mietvertrag und eine Anschriftsbestätigung für Notar, Handelsregister, Gewerbeamt, Finanzamt und Bank – dazu Ihre Postvollmacht, eine Abschrift Ihres Identifizierungsbogens und die Hausordnung sowie, wenn Sie den Scan-Service nutzen, die Datenschutzvereinbarung dazu. Die Unterlagen erhalten Sie in der Regel kurz nach Vertragsschluss. Unsere Datenschutzhinweise für Mieter erhalten Sie schon vor der Identitätsprüfung.

Bank & Finanzamt

Akzeptiert meine Bank die Adresse?

Eine Garantie kann niemand geben: Jede Bank entscheidet im Rahmen ihrer eigenen Prüfung. Sie erhalten von uns vollständige Unterlagen, und unsere Compliance-Erklärung ist öffentlich einsehbar. Banken fragen typischerweise nach dem Mietvertrag und einer Anschriftsbestätigung.

Spare ich mit einer Adresse in Schönefeld Gewerbesteuer?

Nicht allein durch die Adresse. Gewerbesteuer fällt in der Gemeinde an, in der Ihr Unternehmen eine Betriebsstätte unterhält (§ 4 GewStG). Eine reine Geschäftsadresse begründet keine Betriebsstätte. Üben Sie Ihre Tätigkeit oder die Geschäftsleitung tatsächlich hier aus, kann für den darauf entfallenden Teil der Hebesatz der Gemeinde Schönefeld maßgeblich sein. Bitte klären Sie Ihre Situation mit Ihrer Steuerberatung – wir leisten keine Steuerberatung.

Post

Wie wird meine Post angenommen?

Mit Ihrer Postvollmacht nehmen wir Briefpost einschließlich quittierungspflichtiger Sendungen wie Einschreiben an (ausgenommen Sendungen mit Ident-Check, die nur Sie persönlich erhalten), dazu Pakete in üblichen Größen, und legen alles in Ihr persönliches, abschließbares Postfach – ohne Ihren Auftrag ungeöffnet. Wir benachrichtigen Sie per E-⁠Mail, wenn Post oder ein Paket für Sie eintrifft. Sie leeren Ihr Fach selbst, rund um die Uhr – im Rahmen der betrieblichen Verfügbarkeit. Auf Wunsch können Sie auch unseren Scan-Service nutzen oder sich Ihre Post weiterleiten lassen.

Scannen Sie meine Post?

Auf Wunsch ja – mit unserem Scan-Service. Wir öffnen dann montags bis freitags die für Sie eingegangenen Briefe, scannen sie als durchsuchbare PDF-Datei und senden Ihnen die Scans verschlüsselt (TLS) per E-⁠Mail an die Adresse, die Sie in Ihrer Postvollmacht angegeben haben. Die Originale legen wir in Ihr Fach. Pakete und Päckchen öffnen wir nicht.

Nicht gescannt werden Sendungen mit Zugangsdaten, etwa PIN-, TAN- oder Passwortbriefe, und Schreiben, die erkennbar besondere Kategorien personenbezogener Daten enthalten (Art. 9 DSGVO, etwa zur Gesundheit) oder Angaben zu Straftaten (Art. 10 DSGVO) – zum Beispiel von Arztpraxen, Kliniken, Gewerkschaften, Staatsanwaltschaften oder der Polizei. Solche Sendungen legen wir, soweit erkennbar, ungeöffnet in Ihr Fach und senden Ihnen per E-⁠Mail einen Hinweis auf den Eingang – ohne Absender oder Inhalt.

Zugang zu Ihrer Post und zu den Scans haben nur Beschäftigte, die zur Vertraulichkeit verpflichtet und über das Briefgeheimnis belehrt sind; die Inhalte nutzen wir nicht für eigene Zwecke. Die Scans bewahren wir während der Laufzeit auf, damit Sie einen Scan erneut anfordern können. Auf Ihr Verlangen löschen wir sie innerhalb von 14 Tagen, nach Ende des Scan-Service innerhalb von 30 Tagen.

Den Scan-Service beauftragen Sie in Ihrer Postvollmacht – damit erlauben Sie uns, Ihre Post zu öffnen – und mit einer gesonderten Datenschutzvereinbarung (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Ohne diesen Auftrag öffnen wir Ihre Post nicht. Für die Bearbeitung Ihrer Post, insbesondere für die Einhaltung von Fristen, bleiben Sie selbst verantwortlich.

Leiten Sie meine Post weiter?

Ja, auf Wunsch. Die Einzelheiten stimmen wir mit Ihnen ab. Ohne Ihren Wunsch bleibt Ihre Post in Ihrem Fach, bis Sie sie abholen; wir benachrichtigen Sie per E-⁠Mail, wenn etwas eintrifft. Möchten Sie Ihre Briefe lieber digital erhalten, können Sie unseren Scan-Service nutzen.

Kann ich die Adresse auch nutzen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja, als Geschäftsanschrift. Wir benachrichtigen Sie per E-⁠Mail, wenn etwas für Sie eintrifft. Auf Wunsch scannen wir Ihre Briefe und senden Ihnen die Scans per E-⁠Mail – mehr dazu unter „Scannen Sie meine Post?“. Auch eine Weiterleitung ist auf Wunsch möglich; die Einzelheiten stimmen wir mit Ihnen ab. Was in Ihrem Fach liegt, etwa Originale oder Pakete, kann eine von Ihnen bevollmächtigte Person während unserer Bürozeiten abholen. Eine Wohnsitzanmeldung ist unter unserer Anschrift nicht möglich.

Sonstiges

Wie gehen Sie mit Bewertungen um?

Wir zeigen auf unserer Website den Durchschnitt der öffentlichen Rezensionen in unserem Google-Unternehmensprofil. Stand 29.09.2026: 5,0 von 5 Sternen bei 15 Rezensionen aus den letzten drei Jahren. Die Rezensionen werden von Google-Nutzern direkt bei Google verfasst und von Google veröffentlicht; den Durchschnitt berechnet Google.

Wir prüfen nicht, ob die Rezensionen von Personen stammen, die unsere Leistungen tatsächlich genutzt haben. Auf die Veröffentlichung, die Reihenfolge und die Berechnung des Durchschnitts haben wir keinen Einfluss. Wir können Rezensionen nur dann bei Google melden, wenn sie gegen Googles Richtlinien verstoßen. Nach eigener Angabe überprüft Google Rezensionen nicht, sucht aber gezielt nach gefälschten Inhalten und entfernt sie.

Für Rezensionen bieten wir keine Gegenleistung an. Alle Rezensionen, auch kritische, können Sie direkt bei Google lesen – der Link steht bei der Angabe auf unserer Website.

Ausführlich erklärt: GeschäftsadresseAblaufComplianceRatgeber

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